Gebärdensprache, Untertitel oder Audio: wann welches einzusetzen ist
Nicht jede Hör- oder Sehbehinderung wird gleich gelöst. Ein praktischer Leitfaden zur Wahl des richtigen Kanals in jedem Kontext.

Untertitel, Gebärdensprache und Audiodeskription sind unterschiedliche Werkzeuge, die unterschiedliche Bedürfnisse abdecken. Sie zu verwechseln führt zu Lösungen, die nicht lösen: ein Video zu untertiteln hilft einem blinden Nutzer nicht; einen Gebärdensprachdolmetscher hinzuzufügen hilft nicht jemandem mit erworbener Taubheit, der nicht gebärdet.
Dieser Leitfaden fasst zusammen, wann welcher Kanal zu nutzen ist, welche Bevölkerung er bedient und welche häufigen Fehler zu vermeiden sind.
Gebärdensprache
Unverzichtbar für gehörlose Gebärdensprachler von Kindheit an. Gebärdensprache ist keine Übersetzung der Lautsprache: sie ist eine eigene Sprache mit eigener Grammatik, Syntax und Gemeinschaft. Im deutschsprachigen Raum koexistieren DGS (Deutsche Gebärdensprache), ÖGS (Österreichische Gebärdensprache) und DSGS (Deutschschweizerische Gebärdensprache), durch nationale Gesetze anerkannt (in Deutschland seit dem BGG 2002).
Sie wird in audiovisuellen Inhalten, persönlicher Betreuung, Veranstaltungen und wesentlichen öffentlichen Diensten verwendet. Bei Online-Videos ist Best Practice ein Dolmetscherfenster ausreichender Größe (mindestens 25 % des Bildschirmbereichs) und neutraler Hintergrund.
Untertitel
Nützlich für Schwerhörige, Menschen mit erworbener Taubheit und für laute Umgebungen. Untertitel für Gehörlose (SDH) umfassen auch relevante Geräusche: Musik, Effekte, Sprechererkennung. Die DIN EN 17161 und die internationale Norm ISO/IEC 20071-23 legen die Anforderungen fest: maximal 37 Zeichen pro Zeile, 15 Zeichen pro Sekunde, Farbe pro Hauptsprecher.
80 % des Videokonsums in sozialen Netzwerken erfolgt ohne Ton, daher kommen Untertitel allen Nutzern zugute, nicht nur Gehörlosen.
Audio und Audiodeskription
Für Menschen mit Sehbehinderung. Audiodeskription erzählt, was visuell zwischen den Dialogen passiert: Gesten, Schauplätze, Handlungen. Sie ist im Kino, Theater und Fernsehen unverzichtbar. Die Norm DIN EN 15907 und ISO/IEC 20071-25 legen die Anforderungen fest.
Für physische Beschilderung kann Audio das Lesen von Text ersetzen: NaviLens-Codes wandeln jeden Text in Audio um, das mit natürlicher Stimme in 42 Sprachen vorgelesen wird, ohne etwas installieren zu müssen.
Fazit
Eine gute Barrierefreiheitspolitik kombiniert die drei Kanäle und lässt den Nutzer wählen. Dienste, die nur einen Weg bieten, schließen einen Teil ihres Publikums aus, auch wenn sie glauben, ihn abgedeckt zu haben.