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    ArtículoNov 2025·10 Min.

    Spaniens Allgemeines Behindertengesetz: Was sich 2026 ändert

    Das Königliche Gesetzesdekret 1/2013 entwickelt sich mit dem EAA und neuen Pflichten weiter. Praktische Zusammenfassung für Unternehmen und Verwaltungen.

    Retrato de David Prieto González
    David Prieto GonzálezHead of Digital Growth and IA · NaviLens

    Spanien hat den European Accessibility Act mit dem Gesetz 11/2023 vom 8. Mai umgesetzt, das den konsolidierten Text des Allgemeinen Gesetzes über die Rechte von Menschen mit Behinderung (RDL 1/2013) ändert. 2026 treten zusätzliche Pflichten in Kraft und das Sanktionsregime entfaltet seine volle Wirkung.

    Der spanische Rechtsrahmen gehört zu den anspruchsvollsten in der EU: er kombiniert das staatliche Gesetz, regionale Entwicklungen (besonders Katalonien, Baskenland und Andalusien) und sektorale Regulierung (Verkehr, Banken, Kommunikation). Dieser Artikel fasst das Wesentliche für Unternehmen und Verwaltungen zusammen.

    01

    Was bereits gilt

    Produkte und Dienstleistungen im Anwendungsbereich des EAA müssen seit Juni 2025 konform sein: E-Commerce, Verbraucherbanking, Personenverkehr, elektronische Kommunikation, E-Books, Hardware und Betriebssysteme, Zahlungsterminals.

    Websites und Apps des öffentlichen Sektors sind seit 2018 verpflichtet (RD 1112/2018, Umsetzung der Richtlinie 2016/2102). Erforderliches Niveau: WCAG 2.1 AA; die öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit ist verpflichtend.

    02

    Neuerungen 2026

    • Stärkung des Sanktionsregimes: die Regionen führen Inspektionen vollumfänglich durch
    • Höhere Dokumentationsanforderungen für Produkte aus Drittstaaten
    • Geplante Inspektionen in Schwerpunktbranchen: Banken, Verkehr, E-Commerce
    • Verschärfung der Kriterien für unverhältnismäßige Belastung
    • Verstärkte Schulungspflicht für Personal in Unternehmen ab 50 Beschäftigten
    03

    Sanktionen

    Bußgelder für sehr schwere Verstöße erreichen eine Million Euro. Schwere Verstöße: 30.001 bis 300.000 Euro. Leichte: 301 bis 30.000 Euro. Zudem können Behörden die Marktrücknahme des Produkts oder die Aussetzung des Dienstes anordnen.

    Wiederholte diskriminierende Praktiken, Vergeltung gegen Hinweisgeber und systematische Missachtung wesentlicher Anforderungen nach behördlicher Aufforderung gelten als sehr schwer.

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    Wer überwacht

    Die Kontrolle obliegt dem Königlichen Behindertenrat, der staatlichen Beobachtungsstelle für Behinderung und den Regionen mit jeweils eigener Gesetzgebung. Die OADIS (Behindertenanlaufstelle) nimmt Bürgerbeschwerden auf und leitet Vorgänge weiter.

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    Empfehlung

    Falls Sie noch kein Compliance-Audit haben, führen Sie es in diesem Quartal durch. Die Anpassung dauert Monate: priorisieren, Budget zuweisen, Anbieter beauftragen, ausrollen und validieren. Spät anzufangen heißt zu spät anzukommen, und die Kosten der Sanktion übersteigen die der Prävention um mindestens eine Größenordnung.

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    Nützliche Ressourcen

    • Königlicher Behindertenrat — Empfehlungen und Vorlagen
    • CEAPAT — staatliches Referenzzentrum für Barrierefreiheit
    • AENOR — UNE-Normen zur Barrierefreiheit und Zertifizierung
    • CERMI — Ansprechpartner und Orientierung für Unternehmen
    • Regionale Verbände und sektorale Organisationen (ONCE, CNSE, Plena Inclusión, Down España)